Teilnahmebedingungen für geführte Reisen von GuidedAdventures

Mit der Teilnahme an einer geführten Reise von GuidedAdventures erklärt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie die nachfolgenden Teilnahmehinweise gelesen hat und ihnen zustimmt.

§ 1 Begriffsbestimmungen
(1) GuidedAdventures veranstaltet geführte Reisen weltweit. Der Leiter der Touren wird im Folgenden als „Guide“ bezeichnet.
(2) Soweit nachfolgend männliche Begriffsbestimmungen verwendet werden, schließen diese die weiblichen Begriffsbestimmungen mit ein.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen, Packliste & Versicherungen
(1) Voraussetzung für die Teilnahme ist die Beachtung der für jede Reise angegebenen Packliste.
(2) Teilnehmer unter 18 Jahren müssen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten vorlegen.
(3) GuidedAdventures empfiehlt den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, Bergungsversicherung sowie Reiserücktrittsversicherung. Teilnehmer ohne ausreichenden Versicherungsschutz tragen die entstehenden Kosten selbst.
(4) Informationen zu Einreise-, Ausreise-, Visa- und Impfbestimmungen sind in der Tourenbeschreibung enthalten. Die Einhaltung liegt ausschließlich beim Teilnehmer.

§ 3 Gefahrtragung & Anforderungen
(1) Teilnehmer erkennen an, dass Touren abseits befestigter Straßen besondere körperliche Anforderungen stellen und mit spezifischen Gefahren verbunden sind.
(2) Angaben zu Wegverlauf, Länge, Dauer sowie konditionellen oder technischen Anforderungen dienen nur der Orientierung. Teilnehmer müssen selbst beurteilen, ob sie die Anforderungen erfüllen.
(3) Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Teilnehmer tragen die Verantwortung für ihre Entscheidungen und Handlungen während der Tour.
(4) Teilnehmer akzeptieren bewusst mögliche Risiken, einschließlich Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch Witterung, Gelände, Verhalten Dritter oder eigene körperliche Verfassung entstehen können.

§ 4 Verhalten der Teilnehmer
(1) Teilnehmer haben sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere nicht gefährden.
(2) Den Anweisungen des Guides ist Folge zu leisten.
(3) Teilnehmer schätzen ihre eigenen konditionellen und technischen Fähigkeiten realistisch ein.
(4) Im Schadensfall ist der Guide unverzüglich zu informieren.
(5) Teilnehmer erkennen an, dass medizinische Notfallversorgung, insbesondere in abgelegenen Regionen, eingeschränkt sein kann.

Nach oben scrollen